- in den Dateinamen keine Umlaute, Sonderzeichen oder Leerzeichen verwenden. Substituieren sie Leerzeichen bspw. durch einen Unterstrich. Was in Windows funktioniert, muss nicht in anderen Betriebssystemen funktionieren.
- Groß- und Kleinschreibung ist auf einigen Betriebssystemen von Bedeutung und wird unterschieden (Merke auch hier: Windows ist nicht das Maß aller Dinge).
- als Dateiformat kommt im Grunde nur pdf in Frage, ganz schlecht ist es, Datenblätter als Word Dokument anzubieten (welches nicht jeder besitzt).
- das Datum des Bearbeitungsstandes sollte nicht mit in den Dateinamen übernommen werden. Wer ihre Daten verlinkt, wird es ihnen danken (also ich zum Beispiel). Das Problem der Versionierung sollte man auf andere Art lösen.
- Alternativ sprechende URLs verwenden ".../msds/artikel.pdf" versteht jeder. Wichtig das, der Link zu "msds/" eine Suchmaske oder eine Auswahlliste anbietet und nicht ins Leere läuft.
- Empfehlung: die Sprach- und Länderversion sollte sich nicht in dem Dateinamen wiederfinden. Mein Rat ist, dies über die Ordnerstruktur abzubilden, also bpsw. "../de/DEU/mein_sdb.pdf" oder "../fr/FR/moin_fds.pdf".
- Für die Länder- und Sprachkennzeichnung gibt es Standards. Existierende Standards sind eigenen Lösungen vorzuziehen (Sprachen: ISO 639 , Länder ISO-3166-1).
- Die Namen der Dateien sollten entweder nach der Artikelnummer oder dem Produktnamen aufgebaut werden. Also entweder "12345.pdf" oder "aceton.pdf" - nicht beides kombiniert.
- Stellen Sie ihre Daten (Marke, Artikelnummer, CAS, Produktname, Link auf das deutsche Datenblatt, dito englisch, dito französisch) einem allgemein zugänglichen, nicht- kommerziellen Suchindex zur Verfügung, wie http://www.eusdb.de/ . Denken Sie daran, das ihre Kunden nicht nur Produkte von Ihnen beziehen (auch wenn sie es eigentlich sollten :). An dieser Stelle wird oft ein Marketingargument angebracht. Dazu gibt es einen Hinweis in diesem Blogbeitrag. Durch die Verlinkung der Orignaldokumente sind die über euSDB gefundenen Dokumente immer die aktuelle Version.
- Haben Sie sich auf eine Struktur und Syntax festgelegt, halten Sie diese konsequent durch, ggf. ändern Sie ihren kompletten Datenbestand, so das er anschliessend der neuen Struktur entspricht.
- Verzichten Sie auf das Öffnen der Datenblätter in einem durch Java-Script erzeugtem neuen Fenster. Sicherheitsbewusste Nutzer haben Pop-up Blocker eingeschaltet, die das Öffnen verhindern. Sie wollen doch nicht mit nervenden Werbetreibenden in einen Topf geworfen werden, oder ?
- Java Script ist überhaupt eine schlechte Wahl. Erstens Sie schliessen Personen mit Sehbehinderung, die ihre Seiten mit speziellen Reader (oder Vorlesegeräten) sehen, aus. Zweitens sind mit Java Script viele Sicherheitsprobleme bekannt, so das dies deaktiviert sein kann.
Es gibt auch Fragen für die es keine einfachen Lösungen gibt (besser gesagt - mir keine bekannt sind. Sie kennen Lösungen - Kommentar oder EMail schreiben).
- Wie lange sind Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten? Im REACH Regelwerk ist eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gefordert. Sind diese dann auch noch zehn Jahre über das Internet recherchierbar, obwohl das Produkt selbst nicht mehr lieferbar ist?
- Wie können Änderungen in der Zubereitung eines Produkes vom Nutzer einfach erkannt werden. Nehmen wir an, bei einem Reinigungsmittel wurde am 1.1..2009 die Zusammensetzung geändert, es ist jetzt nicht mehr hautreizend. Der Name des Produktes hat sich nicht geändert. Wie erkenne ich als Kunde, welches Produkt und welches Sicherheitsdatenblatt zusammengehören (mal abgesehen von der Gefahrenkennzeichnung)?
Ich könnte mir vorstellen, das in dem Barcode eine Art Chargennummer enthalten ist.
AntwortenLöschenWas lese ich da? "Die folgenden Vorschläger sind für den Fall gedacht, das Sie in ihrem Unternehmen dafür verantwortlich sind, Sicherheitsdatenblätter im Internet zu veröffentlichen."
AntwortenLöschenIch denke Vorschläge sind vollkommen ausreichend, unter "Vorschläger" stelle ich mir dann doch was anderes vor ;-)
Übrigens ist im REACH Regelwerk eine mindestens 10 jahrige Aufbewahrungsfrist nach letztmaliger Herstellung/Verwendung aufgeführt (siehe Artikel 36, REACH-VO). Somit hat man meiner Meinung nach alle Informationen während des Verwendungszeitraums und noch 10 Jahre nach letztmaliger Herstellung/Verwendung zu archivieren. Also nicht nur immer das letzte SDB, sondern alle, bis zur letzten Verwendung und danach noch 10 Jahre.
Hallo Anonym,
AntwortenLöschendanke für den Hinweis - der Tippfehler ist korrigiert.
Über die Archivierung denke ich, sind wir uns einig, nach meiner Erfahrung werden im Internet allerdings nur die Sicherheitsdatenblätter passend zu dem aktuellen Artikelangebot dargeboten. Historische Informationen müssen also wohl vom Hersteller erbeten werden (falls er noch existiert).